Mit dem sogenannten Solarspitzengesetz reagiert der Gesetzgeber auf ein wachsendes Problem: An sonnigen Tagen erzeugen private und gewerbliche PV-Anlagen zeitweise mehr Strom, als die Netze aufnehmen können. Die geplanten Regelungen betreffen vor allem neue Anlagen – aber auch Bestandsanlagen sollten die Entwicklung im Blick behalten.
Smart-Meter-Pflicht ab 7 kW
Photovoltaikanlagen mit mehr als 7 kW installierter Leistung sollen künftig mit einem intelligenten Messsystem (Smart Meter) und einer sogenannten Steuerbox ausgestattet werden. Über die Steuerbox kann der Netzbetreiber die Einspeiseleistung bei Bedarf regeln – im Alltag meist kaum spürbar, aber technisch verpflichtend.
60-Prozent-Regel für kleinere Neuanlagen
Neue Anlagen unter 25 kW, die noch kein intelligentes Messsystem besitzen, dürfen ohne Steuerbox maximal 60 Prozent ihrer Maximalleistung ins Netz einspeisen. Die Drosselung entfällt automatisch, sobald Smart Meter und Steuerbox aktiv sind – ein zusätzlicher Grund, die Ausstattung frühzeitig einzuplanen statt später nachzurüsten.
Was das für bestehende Anlagen bedeutet
Für ältere Anlagen ändert sich zunächst nichts automatisch. Der bundesweite Rollout intelligenter Messsysteme läuft aber ohnehin, sodass ein Wechsel früher oder später ansteht. Wer aktuell über eine neue Anlage, eine Erweiterung oder einen Speicher nachdenkt, sollte Smart Meter und Steuerbox von Anfang an mitplanen.
Fazit
Das Solarspitzengesetz befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren, die Richtung ist aber klar: intelligente Messsysteme und steuerbare Anlagen werden zum Standard. Wer jetzt plant, sollte diese Anforderungen von Beginn an berücksichtigen, um spätere Nachrüstungen zu vermeiden.
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