Immer öfter fällt der Strompreis an der Börse zeitweise unter null – vor allem an sonnigen, windreichen Tagen mit viel Ökostrom und geringer Nachfrage. Für Betreiber neuer Photovoltaikanlagen hat das seit 2025 direkte finanzielle Folgen.
Keine Einspeisevergütung bei negativen Preisen
Seit 2025 erhalten Betreiber neuer PV-Anlagen während Stunden mit negativen Strompreisen keine Einspeisevergütung mehr. Der 20-jährige Förderzeitraum wird dafür im Gegenzug um die betroffenen Zeiträume verlängert – finanziell geht also nichts verloren, die Vergütung verschiebt sich lediglich zeitlich nach hinten.
Wie oft kommt das vor?
Im ersten Halbjahr 2026 gab es bereits rund 291 Stunden mit negativen Börsenstrompreisen – tendenziell mit steigendem Anteil erneuerbarer Energien am Netz. Für einzelne Anlagen macht das finanziell meist wenig aus, in der Summe verschiebt es aber die Wirtschaftlichkeit zugunsten von Eigenverbrauch.
Warum Eigenverbrauch und Speicher jetzt noch wichtiger werden
Wer seinen Solarstrom selbst verbraucht statt einzuspeisen, ist von negativen Börsenpreisen nicht betroffen – im Gegenteil: Eigenverbrauch spart weiterhin den vollen Strombezugspreis. Ein Stromspeicher verschiebt überschüssigen Solarstrom in die Abend- und Nachtstunden und reduziert so den Anteil, der zu ungünstigen Zeiten eingespeist werden müsste.
Fazit
Negative Strompreise sind kein Grund, von einer Photovoltaikanlage abzusehen – sie verschieben aber die Prioritäten: Eigenverbrauch und Speicherung werden wirtschaftlich wichtiger als die reine Einspeisung. Wer eine größere Anlage betreibt, für den kann zusätzlich die Direktvermarktung eine Alternative sein.
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