Eine eigene Photovoltaikanlage lohnt sich 2026 nicht nur wegen steigender Strompreise – auch die staatliche Förderlandschaft hat sich grundlegend verändert. Klassische Zuschüsse sind seltener geworden, dafür gibt es zinsgünstige Kredite, spürbare Steuervorteile und eine Einspeisevergütung, die es sich noch zu sichern lohnt. Hier der aktuelle Überblick.
KfW-Förderung 2026: Was hat sich geändert?
Den früheren KfW-Zuschuss 442 für private Dachanlagen gibt es nicht mehr – er wurde 2023/2024 eingestellt und bisher nicht neu aufgelegt. Photovoltaik und Batteriespeicher werden seither über den KfW-Kredit 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ gefördert: ein zinsgünstiges Darlehen, das bis zu 100 % der Investitionskosten inklusive Speicher finanziert, mit Laufzeiten von 5 bis 30 Jahren. Der Antrag läuft nach dem Hausbankprinzip, also über Ihre Bank oder einen Finanzierungspartner – nicht direkt bei der KfW. Alle Details und die aktuellen Zinssätze finden Sie direkt bei der KfW selbst (Programm 270/274).
Landesförderung Hessen: Zinsgünstiger Kredit vom Land
Als hessisches Unternehmen empfehlen wir unseren Kunden in der Region besonders das Darlehensprogramm zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen für selbst genutzte Wohngebäude – eine Kooperation des Hessischen Wirtschaftsministeriums, der KfW und der WIBank. Möglich sind Darlehen zwischen 10.000 und 50.000 Euro, bis zu 90 % der Investitionskosten, bei zehn Jahren Zinsfestschreibung und Laufzeit. Pro Jahr gibt es eine Zinsverbilligung von 1,5 Prozentpunkten sowie ein tilgungsfreies Anlaufjahr. Zusätzlich lohnt sich ein Blick zur eigenen Stadt oder Gemeinde: Viele Kommunen bieten eigene, zeitlich begrenzte Zuschüsse für PV-Anlagen, Speicher oder Balkonkraftwerke an.
KfW 270 vs. Hessen-Landesdarlehen im Vergleich
| Kriterium | KfW-Kredit 270 | Hessen-Landesdarlehen |
|---|---|---|
| Darlehenshöhe | Bis zu 100 % der Investitionskosten, kein Höchstbetrag für Privathaushalte | 10.000–50.000 € pro Vorhaben |
| Finanzierungsanteil | Bis zu 100 % | Bis zu 90 % |
| Laufzeit | 5–30 Jahre | 10 Jahre (Zinsfestschreibung = Laufzeit) |
| Besonderheit | Bundesweit, deckt auch Speicher ab | 1,5 Prozentpunkte Zinsverbilligung/Jahr, 1 tilgungsfreies Jahr |
| Antragsweg | Hausbankprinzip (eigene Bank) | Hausbankprinzip über WIBank-Kooperation |
| Kombinierbar? | Ja, i. d. R. nicht mit anderen Förderkrediten für dieselben Kosten kombinierbar – im Beratungsgespräch klären | Ja, i. d. R. nicht mit anderen Förderkrediten für dieselben Kosten kombinierbar – im Beratungsgespräch klären |
Beide Programme sind Kredite, keine Zuschüsse – die Ersparnis liegt im vergünstigten Zinssatz gegenüber einem regulären Bankkredit. Welches Programm im Einzelfall günstiger ist, hängt von der aktuellen Zinskonstellation ab und sollte im Beratungsgespräch verglichen werden.
EEG-Einspeisevergütung 2026: Aktuelle Sätze
Wer Solarstrom ins Netz einspeist, erhält weiterhin eine gesetzlich garantierte Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Für Dachanlagen bis 10 kWp, die seit dem 1. August 2026 in Betrieb gehen, gilt:
-
7,70 Cent/kWh bei Überschusseinspeisung (Eigenverbrauch + Einspeisung des Rests)
-
12,22 Cent/kWh bei Volleinspeisung (der gesamte erzeugte Strom wird eingespeist)
Die Vergütung sinkt seit 2024 nicht mehr monatlich, sondern halbjährlich um jeweils ein Prozent – wer früher in Betrieb geht, sichert sich also den höheren Satz für die volle Vergütungsdauer. Nach dem aktuellen Regierungsentwurf zum EEG 2027 soll die feste Einspeisevergütung für neu in Betrieb genommene Anlagen ab dem 1. Januar 2027 ganz entfallen. Wer sich die garantierte Vergütung noch sichern möchte, sollte die Inbetriebnahme daher nicht auf die lange Bank schieben.
Steuervorteile: Einkommensteuer und Mehrwertsteuer
Neben Zuschüssen und Krediten sorgen zwei Steuerregelungen für spürbare Entlastung:
-
Einkommensteuerbefreiung (§ 3 Nr. 72 EStG): Anlagen bis 30 kWp pro Einheit (bzw. bis 100 kWp bei mehreren Anlagen) sind von der Einkommensteuer befreit. Weder Einspeisevergütung noch der Wert des selbst verbrauchten Stroms müssen versteuert werden – eine Einnahmenüberschussrechnung entfällt komplett.
-
Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer (§ 12 Abs. 3 UStG): Seit 2023 fällt auf Solarmodule, Wechselrichter und Batteriespeicher keine Mehrwertsteuer mehr an – das spart rund 19 % auf den Kaufpreis. Diese Regelung gilt weiterhin auch 2026, allerdings nicht für Wallboxen oder Wärmepumpen.
Wichtige Hinweise
-
Fördersätze, Zinskonditionen und die EEG-Vergütung ändern sich regelmäßig – die Zahlen in diesem Artikel spiegeln den Stand September 2026 wider.
-
Ob und in welcher Höhe eine Steuerbefreiung im Einzelfall greift, sollten Sie mit Ihrem Steuerberater klären.
-
Kommunale Zuschüsse sind meist zeitlich begrenzt und schnell ausgeschöpft – frühzeitige Anfrage lohnt sich.
Fazit
Auch ohne den früheren KfW-Direktzuschuss bleibt eine Photovoltaikanlage 2026 finanziell attraktiv: zinsgünstige Kredite von KfW und Land Hessen, eine weiterhin lohnende Einspeisevergütung und spürbare Steuervorteile summieren sich zu einer soliden Kalkulationsgrundlage. Da sich die Rahmenbedingungen laufend ändern, lohnt sich eine individuelle Beratung, um alle für Sie passenden Förderwege auszuschöpfen.
Jetzt unverbindlich beraten lassen
Sie möchten wissen, welche Förderungen für Ihr Projekt infrage kommen? Unsere Experten prüfen Ihre Möglichkeiten und begleiten Sie von der Planung bis zur Antragstellung. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenlose Erstberatung.